Wer kann einen Antrag stellen?
Gemeinnützige Träger. Juristische Personen des Privatrechts und deren Zusammenschlüsse in Betracht, die steuerbegünstigt i. S. d. §§ 51 ff. Abgabenordnung (AO). In begründeten Fällen: juristische Personen des Öffentlichen Rechts
Was wird gefördert?
Gesucht werden Konzepte für eine zeitlich begrenzte Förderung von Projekten in den Handlungsfeldern des Programms – Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention –, die als Impulse gegen aktuelle demokratiefeindliche Handlungen wirken.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000,00 EUR pro Jahr je Projekt.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Eigen- bzw. Drittmittel sind in Höhe von mindestens 10 Prozent der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum einzubringen.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Ein Projektstart wäre frühestens ab dem 01.03.2023 möglich; der Bewilligungszeitraum endet in jedem Falle spätestens zum 31. Dezember 2024.
Interessierte Organisationen können sich bis zum 12. August 2022 bewerben. Hierzu ist zunächst eine Anmeldung im Förderportal „Demokratie leben!“ notwendig. Sollten Bewerber:innen im Förderportal noch nicht registriert sein, bedarf es vor der Anmeldung einer Registrierung. Die Interessenbekundung ist zunächst online auszufüllen. Anschließend ist sie in Papierform und rechtsverbindlich unterschrieben mit den erforderlichen Anlagen postalisch beim BMFSFJ – Regiestelle „Demokratie leben!“ einzureichen.
Förderaufruf, Formulare und Link zum Förderportal finden sich hier.
IBK-Servicehotline: 030 698077328 (Dienstag und Donnerstag: 12.00–16.00 Uhr, Mittwoch und Freitag: 10.00–14.00 Uhr)
E-Mail: ibk-dlbafza.bund.de @