Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt | Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken | Frist: 01.11.2020

Durch die Corona-Pandemie sind Organisationen der Zivilgesellschaft vor besondere Herausforderungen gestellt. Wie kann deren Erhalt dauerhaft gewährleistet werden? Wie soll dem Mitgliederschwund in Vereinen und Initiativen entgegengewirkt werden? Wie können Angebote wieder aufgebaut und Mitglieder zu Engagement und Ehrenamt motiviert werden? Helfen könnte digitale Technik. Doch stehen die notwendige Ausstattung und das Know How dafür bereit?

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

WICHTIG!

Anträge sollen möglichst früh gestellt werden. Im Falle einer Bewilligung müssen die Fördergelder möglichst früh abgerufen und bis zum 31.12.2020 vollständig ausgegeben werden! Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein.

Wer kann einen Antrag stellen?

Alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen)

Was wird gefördert?

Anträge können zu folgenden Schwerpunkten gestellt werden:

  • Innovation und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft
  • Nachwuchsgewinnung
  • Struktur- und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen Räumen

Wie hoch ist der Umfang der Förderung?

Einzelprojekte können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Bis zu einer Fördersumme von 5.000 Euro beträgt der Eigenanteil mindestens 10 %. Bei Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt der Eigenanteil mindestens 20%

Welche Kosten sind förderfähig?

Sachausgaben (z.B. Hardware oder Software),

projektbezogene Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung),

projektbezogene Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design),

begleitende Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung neuer Software),

Verwaltungskostenpauschale (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial)

Weitere Informationen zur Ausschreibung und zum Antragsverfahren hier