Der Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung stellt jährlich insgesamt mindestens 2.930.000 Euro aus Mitteln des Landes Berlin für kulturelle Projekte mit aktiver Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren zur Verfügung. Im Rahmen der Fördersäule 3 werden künstlerisch-pädagogische Kooperationsprojekte, die in einem Berliner Bezirk stattfinden, mit bis zu 5.000 Euro gefördert.
Die aktuellen Fristen für Projekte im Jahr 2021 sind:
Friedrichshain-Kreuzberg: 12. Oktober 2020
Mitte: 10. November 2020
Lichtenberg: 13. November 2020
Reinickendorf: 20. November 2020
Steglitz-Zehlendorf: 30. November 2020
Spandau: voraussichtlich im Herbst 2020
Pankow: 1. Dezember 2020
Charlottenburg-Wilmersdorf: 1. Dezember 2020
Marzahn-Hellersdorf: 7. Januar 2021
Neukölln: 14. Januar 2021
Treptow-Köpenick: 15. Januar 2021
Tempelhof-Schöneberg: voraussichtlich im Januar 2021
Das Antragsverfahren wird dezentral über die Fachbereiche Kunst und Kultur der jeweiligen Berliner Bezirksämter organisiert. Es gelten daher unterschiedliche Antragsverfahren und Fristen. Informationen hierzu sowie zu den bezirklichen Kontaktpersonen gibt es hier.
Förderbedingungen
Voraussetzung für eine Antragsstellung ist eine Zusammenarbeit zwischen einem Kunstpartner (Künstler*in, freie Gruppe, Kultureinrichtung) und einer Bildungs- und/oder Jugendeinrichtung (Schule, Kita, Jugendclub, u.a.).
Gefördert werden künstlerische Aktivitäten, welche die eigenen Lebenswelten und Themen der jungen Menschen verhandeln. Das Konzept sollte erkennen lassen, wie die tatsächlichen Bedarfe von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen berücksichtigt sind. Dabei werden Vorhaben favorisiert, die konkrete Erlebnisse mit den Künsten, ihren Techniken und Methoden ermöglichen und die Teilnehmenden im Projektverlauf als aktiv gestaltende Akteur*innen begreifen. Zudem ist neben der künstlerischen und der pädagogisch-partizipativen auch die inhaltliche Qualität der Projekte entscheidend.