GESOBAU-Stiftung | Förderwettbewerb „Was Kinder jetzt brauchen!“ | Frist: 09.06.2022

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, Verbände, Organisationen, Einrichtungen und Kirchengemeinden.

Was wird gefördert?

Projekte, die einen klar erkennbaren Bezug zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie haben und zur Bewältigung deren Folgen für Heranwachsende beitragen. Die Projekte sollten sich schwerpunktmäßig dem Abbau pandemiebedingter Bildungsdefizite oder der Teilhabe und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen widmen. 

Welchen Umfang hat die Förderung?

Die GESOBAU-Stiftung wird ein Projekt mit 10.000 Euro (oder zwei Projekte mit jeweils 5.000 Euro) fördern.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

Ein Eigenanteil wird vom Fördergeber nicht explizit vorgeschrieben.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Die Ausschreibung kann hier heruntergeladen werden.: [ddownload id="4888"]Der Antrag ist ausschließlich online einzureichen. Das Antragsformular ist hier zu finden.