Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.
Was wird gefördert?
Es werden Mikroprojekten gefördert, die LSBTIQ*-Geschichte in Berlin unter dem Blickwinkel von Vernetzung und Netzwerken erforschen, dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die zu fördernden Mikroprojekte können z. B. die Geschichte
- internationaler LSBTIQ+-Netzwerke mit Berlin-Bezug
- der Kooperation und Beziehung zwischen einzelnen Gruppen des LSBTIQ+-Spektrums in Berlin
- des Zusammenwirkens von Berliner LSBTIQ+-Akteur*innen mit Akteur*innen außerhalb dieses Kontextes
- weiterer Aspekte der Berliner LSBTIQ+-Geschichte unter dem Fokus der Vernetzung
zum Gegenstand haben.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Es werden mindestens 8.000 bis maximal 12.000 € pro Projekt gefördert.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
k. A.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Förderzeitraum: bis 31.12.2023
Förderbeginn: baldmöglichst
Bewerbungsfrist: 08.05.2023