Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung | Bereich Antidiskriminierung: Förderung von Mikroprojekten im Handlungsfeld LSBTIQ+ Geschichte

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts.

Was wird gefördert?

Es werden Mikroprojekten gefördert, die LSBTIQ*-Geschichte in Berlin unter dem Blickwinkel von Vernetzung und Netzwerken erforschen, dokumentieren und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die zu fördernden Mikroprojekte können z. B. die Geschichte

  • internationaler LSBTIQ+-Netzwerke mit Berlin-Bezug
  • der Kooperation und Beziehung zwischen einzelnen Gruppen des LSBTIQ+-Spektrums in Berlin
  • des Zusammenwirkens von Berliner LSBTIQ+-Akteur*innen mit Akteur*innen außerhalb dieses Kontextes
  • weiterer Aspekte der Berliner LSBTIQ+-Geschichte unter dem Fokus der Vernetzung

zum Gegenstand haben.

Welchen Umfang hat die Förderung?

Es werden mindestens 8.000 bis maximal 12.000 € pro Projekt gefördert.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

k. A.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Förderzeitraum: bis 31.12.2023
Förderbeginn: baldmöglichst

Bewerbungsfrist: 08.05.2023