Stiftung Nord-Süd-Brücken: BIKO-Programm-Bildungsarbeit an Schulen zu Kolonialismus

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Vereine die seit dem Ersteintrag ins Vereinsregister ihren Sitz in Berlin oder grundsätzlich auch in den fünf ostdeutschen Bundesländern haben. Die geplanten Bildungsmaßnahmen zu Kolonialismus und kolonialen Kontinuitäten sind nur dann förderfähig, wenn sie sich an Schüler*innen und schulische Akteur*innen in Berlin richten und an bzw. mit Berliner Schulen durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Das Programm Bildungsarbeit zu Kolonialismus und Verantwortung in Berliner Schulen (BIKO) fördert Bildungsprojekte an Berliner Schulen in den Themenbereichen koloniale Vergangenheit Deutschlands bzw. Berlins und kolonialen Kontinuitäten bis in die Gegenwart. Gefördert werden ausschließlich Projekte der Bildungsarbeit an Berliner Schulen bzw. mit Berliner Schüler*innen und schulischen Akteur*innen mit folgenden Maßnahmentypen:

  • Projekttage, Projektwochen, Arbeitsgemeinschaften für Schüler*innen
  • Tagungen und Fortbildungen für Lehrkräfte
  • weitere Formen von Bildungsveranstaltungen für schulische Akteure zur Thematik
  • Erstellung und Einsatz von didaktischen Unterrichtsmaterialien
  • Erstellung und Einsatz von pädagogischen Begleitkonzepten/ Begleitmaterialien zu Ausstellungen oder Erinnerungsorten als Lernorten (bspw. in Museen, mit Initiativen zu Straßenumbenennungen, …)
  • Entwicklung und Erstellung von Ausstellungen für den schulischen Kontext
  • Erarbeitung von konkreten Formen des Erinnerns an die Verbrechen des Kolonialismus und seine Opfer/ Überlebenden zur Entwicklung einer Erinnerungs- und Geschichtskultur an Schulen und/oder unter Schüler*innen

Es werden in der Regel nur Bildungsveranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl von mindestens 15 Personen gefördert (Bei Multiplikator*innen-Schulungen: mindestens 10 Personen).

Die Konzeption und Erstellung von Bildungsmaterialien zum Einsatz an Berliner Schulen sind im Rahmen von Kleinprojekten (Fördersumme bis 6.000 EUR) nicht zuwendungsfähig. Sollten dies geplant sein, kann ein Antrag im 1. Programmbereich (Fördersumme: 6.000 EUR bis 15.000 EUR) gestellt werden. Gefördert werden: Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Sachkosten, Honorarkosten, Personalkosten, Verwaltungskosten bis 10 %

Welchen Umfang hat die Förderung?

Es können kurze Bildungsangebote an Schulen bis max. 6.000 Euro in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden.

Projekte mit konzeptionell und didaktisch ausgearbeiteten Bildungsangeboten können bis 15.000 Euro Fördermittel erhalten.

Wie hoch ist der Eigenanteil?

In der Regel beläuft sich der Eigenanteil auf 10 % der beantragten Gesamtkosten.

Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?

Maximale Projektlaufzeit: 01.01. bis 31.12.2023. Die Durchführung des Projekts darüber hinaus ist ausgeschlossen.

Anträge für Kleinrojekte mit einer Antragssumme bis 6.000 EUR können fortlaufend, ohne Antragsfrist gestellt werden. Die Entscheidung wird zeitnah durch das Team der Geschäftsstelle getroffen. Es sollten ca. sechs Wochen ab Antragsfrist bis zum Beginn des Projekts eingeplant werden.

Bei Projekten mit einer beantragten Summe ab 6.000 EUR entscheidet der Vorstand der Stiftung auf seiner Sitzung. Es gelten folgende Termine:

Antragsschluss Entscheidung am
02.01.2023 06.02.2023
13.02.2023 27.03.2023
10.04.2023 22.05.2023
31.07.2023 11.09.2023
25.09.2023 06.11.2023
30.10.2023 11.12.2023

Alle weiteren Infos hier.