Wer kann einen Antrag stellen?
Als gemeinnützig anerkannte Träger der Integrationsarbeit, z.B. Verbände, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannte Träger der politischen Bildung, Migrant*innenorganisationen, Kommunen und sonstige Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zugewanderten auf überregionaler, regionaler und lokaler Ebene tätig sind.
Was wird gefördert?
Ein- oder mehrtägige Qualifizierungsmaßnahmen für Ehrenamtliche in der Integrationsarbeit sowohl in Präsenz als auch digital. Die Zielgruppe umfasst dabei sowohl Jugendliche ab 12 Jahren als auch Erwachsene. Die beantragten Maßnahmen müssen den Charakter einer Schulung haben. Maßnahmen mit einer mehrmonatigen Laufzeit (Projekte) oder Tagungen stellen keine Multiplikator*innenschulungen im Sinne der Förderrichtlinie dar.
Welchen Umfang hat die Förderung?
Die benötigte Fördersumme darf eine Höchstgrenze von 12.000 Euro nicht übersteigen.
Wie hoch ist der Eigenanteil?
Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel bzw. Drittmittel einzubringen. Das Bundesamt berücksichtigt dabei die individuelle Finanzlage insbesondere kleinerer Organisationen.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Die Durchführung einer bewilligten Multiplikator*innenschulung muss bis zum 30 November 2021 komplett abgeschlossen sein!
Weitere Informationen zum Antragsverfahren sind in der Ausschreibung sowie im Förder-Leitfaden zu finden.